Auf dieser Seite finden Sie relevante Gesetzestexte (Auszüge), die dazugehörigen Verlinkungen, sowie Empfehlungen zu den unterschiedlichsten Fragen und Themen rund um den Hund.
Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.November 2000
Das Landeswaldgesetz Rheinland- Pfalz sieht zur Nutzung des Waldes klare Regeln vor.
Den Auszug zur Nutzung mit dem Hundegespann finden Sie >HIER<
Hundehaltung in einer Mietwohnung ist nicht grundsätzlich verboten.
(Welpen) Schutzimpfung
Bei diesem Thema scheiden sich die Geister, dennoch geht der Trend solangsam in die Richtung "weniger ist mehr".
Oder haben sie schonmal erlebt, dass der Impfschutz am 365ten Tag im Jahr plötzlich verfällt und nicht mehr wirkt? Nein? Also wozu dann eine jährliche Auffrischung. Zur Abklärung, ob noch ausreichend Impfschutz vorliegt, kann man z.B. den Titer im Blut bestimmen lassen.
Ich lasse meine Hunde zum Beispiel nicht jährlich impfen, lediglich die Tollwutimpfung wird alle drei Jahre getätigt.
Aber lesen Sie selbst und entscheiden dann, was für Sie der richtige Weg ist.